Ort: Bewohner*innenservice Lehen & Taxham / Strubergasse 27A, 5020 Salzburg
Datum und Zeit: Mittwoch, 25. Februar 2026, 18 Uhr
In der Debatte darum, wie europäische Staaten die unerwünschte Migration besser abwehren bzw. rückgängig machen könnten, wird schon seit einigen Jahren immer wieder eine Anpassung der Menschenrechte gefordert. Die bisherigen Menschenrechtskonventionen würden den Herausforderungen der heutigen Zeit nicht mehr gerecht werden.
In den letzten Monaten wurde diese Idee in der österreichischen Politik vermehrt aufgegriffen.Siehe dazu etwa ein offener Brief, den unter anderem der Bundeskanzler unterzeichnet hat.
Bei unserer nächsten Veranstaltung diskutieren wir einen Artikel des Pragmaticus. Anhand der Argumente in dem Artikel wollen wir Folgendes besprechen:
- Die Funktion des Asylrechtes
- Die Unzufriedenheit europäischer Politiker*innen mit den Urteilen europäischer Gerichte
- Die Frage, ob es vernünftig ist, sich mit konstruktiven Vorschlägen auf die Seite der europäischen Staaten zu schlagen — so wie der Autor des Artikels es tut
Es ist nicht notwendig, sich für den Termin vorzubereiten. Es reicht die Motivation, sich mit anderen über das Thema auszutauschen und offen zu diskutieren. Für Getränke und Knabbereien ist gesorgt.


1 Kommentar
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Februar 27, 2026 um 3:47 pm
stefon
Eine kleine Zusammenfassung:
Wir haben den Text aus dem Pragmaticus (siehe Ankündigung) nicht ganz fertig gelesen.
Wir haben anhand des Textes ein paar grundlegende Punkte diskutiert:
Der Autor des Textes wirbt dafür, die Menschenrechte und Asylgesetze anzupassen. Warum? Weil sie im Gegensatz zu vergangen Zeiten zu den Anforderungen aktueller Politik passen. Wir glauben, dass es ein Fehler ist, dem Autor Zynismus vorzuwerfen und zu versuchen, Asylgesetze und Menschenrechte vor ihm zu retten. Ganz im Gegenteil ist im zuzustimmen, dass Menschenrechte und Asyl kein Mittel dafür sind, Leuten in Not zu helfen oder sie vor Schaden zu bewahren.
Dass Migrant*innen grundsätzlich immer ein Problem für Staaten sind, setzt der Artikel für gegeben voraus. Der Autor kann sich immerhin darauf verlassen, dass die Unterschiedung, die der Staat zwischen In- und Ausländer*innen vornimmt, von der Bevölkerung wie selbstverständlich nachvollzogen wird. Eine These in der Diskussion: Die Unterscheidung zwischen In- und Ausländer*innen ist für den Staat keine Beliebigkeit. Er baut darauf, sein Staatsvolk als Mittel für seine Zwecke verwenden zu können. Das schliesst notwendig Opfer bei dieser Bevölkerung mit ein. Menschen die aus eigenen Kalkulationen aus dem „eigenen“ Land woanders hin flüchten, werden deshalb verdächtig. Für den Staat sind diese Menschen prinzipiell im Verdacht weiter loyal für den Herkunftsstaat zu sein oder (noch schlimmer?!) gar nicht loyal einem Staat gegenüber zu sein. Diesen Verdacht machen die meisten Bürger*innen mit.
Soll mensch sich einlassen auf die Frage, ob Änderungen in der Gewaltenteilung demokratisch oder eben undemokratisch sind. Beispielsweise wenn der EGMR (Europäische Gerichts für Menschenrechte) Regierungen daran hindert, Asylgesetze zu verschärfen. Unser Standpunkt ist, dass dieser Streit um Kompetenzen notwendig in der parlamentarischen Demokratie verankert ist. Wir empfehlen sich die Inhalte die hinter diesem Streit stehen klar zu machen, anstatt sich die Demokratie als Sorgeobjekt anzunehmen.